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   BVerwG, 22.07.1986 - 3 B 104.85   

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BVerwG, 22.07.1986 - 3 B 104.85 (https://dejure.org/1986,2662)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.1986 - 3 B 104.85 (https://dejure.org/1986,2662)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 1986 - 3 B 104.85 (https://dejure.org/1986,2662)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gesetzlicher Richter - Vorlagepflicht beim EuGH - Rechtsmittel des innerstaatlichen Rechts - Großhandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.10.1985 - 3 B 12.84

    Vorlage an den Europäischen Gerichtshof - Gemeinschaftsrechtliche Frage

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1986 - 3 B 104.85
    Als ein Rechtsmittel in diesem Sinne ist jedenfalls hinsichtlich revisiblen Rechts auch die Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 132 Abs. 3 VwGO anzusehen (so Beschlüsse des Senats vom 7. Dezember 1983 - BVerwG 3 B 90.82 - und vom 2. Oktober 1985 - BVerwG 3 B 12.84 - in Buchholz 451/90 Nr. 43 und Nr. 58 sowie vom 20. März 1986 - BVerwG 3 B 3.86 -).

    Eine solche Grundsatzfrage wäre hier dann anzunehmen, wenn sich voraussichtlich in einem zukünftigen Revisionsverfahren die Notwendigkeit ergeben würde, darüber eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes einzuholen (vgl. den Beschluß des Senats vom 2. Oktober 1985 - BVerwG 3 B 12.84 - a.a.O.).

  • BVerwG, 20.03.1986 - 3 B 3.86

    Oberverwaltungsgerichtsurteil - Revisionszulassung

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1986 - 3 B 104.85
    Als ein Rechtsmittel in diesem Sinne ist jedenfalls hinsichtlich revisiblen Rechts auch die Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 132 Abs. 3 VwGO anzusehen (so Beschlüsse des Senats vom 7. Dezember 1983 - BVerwG 3 B 90.82 - und vom 2. Oktober 1985 - BVerwG 3 B 12.84 - in Buchholz 451/90 Nr. 43 und Nr. 58 sowie vom 20. März 1986 - BVerwG 3 B 3.86 -).
  • BVerwG, 07.12.1983 - 3 B 90.82

    Nichtvermarktungsprämie - Gemeinschaftsrecht - Auslegung - Einholung einer

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1986 - 3 B 104.85
    Als ein Rechtsmittel in diesem Sinne ist jedenfalls hinsichtlich revisiblen Rechts auch die Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 132 Abs. 3 VwGO anzusehen (so Beschlüsse des Senats vom 7. Dezember 1983 - BVerwG 3 B 90.82 - und vom 2. Oktober 1985 - BVerwG 3 B 12.84 - in Buchholz 451/90 Nr. 43 und Nr. 58 sowie vom 20. März 1986 - BVerwG 3 B 3.86 -).
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Die von der Beschwerdeführerin gerügten europarechtlichen Fragen betreffen revisibles Bundesrecht im Sinne von § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO (vgl. BVerwGE 35, 277); Rechtsfragen aus dem Bereich des Gemeinschaftsrechts sind bereits dann grundsätzlich im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO und eröffnen damit den Revisionsrechtsweg, wenn sich voraussichtlich in einem künftigen Revisionsverfahren die Notwendigkeit ergeben würde, eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs einzuholen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 22. Juli 1986 - 3 B 104.85 - Buchholz 451.90 Nr. 64, S. 128 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.02.1994 - 4 B 35.94

    Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde zur Einholung eines

    Fragen des Gemeinschaftsrechts sind bereits dann von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO und eröffnen damit den Revisionsrechtsweg, wenn sich die Notwendigkeit abzeichnet, in einem künftigen Revisonsverfahren eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs einzuholen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 22. Juli 1986 - BVerwG 3 B 104.85 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 64; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 31. Mai 1990 - 2 BvL 12, 13/88, 2 BvR 1436/87 - BVerfGE 82, 159).
  • BVerwG, 22.10.1986 - 3 B 43.86

    Vorlagepflicht an den EuGH als Revisionszulassungsgrund

    Hierfür ist in Rechtsstreitigkeiten über die Auslegung einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung ausreichend, wenn dargelegt ist, daß in einem zukünftigen Revisionsverfahren voraussichtlich gemäß Art. 177 Abs. 3 EWG-Vertrag eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes einzuholen sein wird, außer wenn hinreichende Gründe vorliegen, die die Einholung der Vorabentscheidung entbehrlich erscheinen lassen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 2. Oktober 1985 - BVerwG 3 B 12.84 - in Buchholz 451.90 Nr. 58 sowie vom 22. Juli 1986 - BVerwG 3 B 104.85 - ferner Urteil des EuGh vom 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 - in NJW 1983, 1257).
  • BVerwG, 14.12.1992 - 5 B 72.92

    Vorlagepflicht - Europa - Sozialhilfe - Pflegeperson - Diskriminierungsverbot

    Ein Rechtsmittel in diesem Sinne stellt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts neben der Revision nach § 132 Abs. 1 VwGO jedenfalls hinsichtlich revisiblen Rechts auch die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gemäß § 133 Abs. 1 VwGO dar (vgl. Beschlüsse vom 20. März 1986 - BVerwG 3 B 3.86 - und vom 22. Juli 1986 - BVerwG 3 B 104.85 - ; Beschluß vom 15. Mai 1990 - BVerwG 1 B 64.90 - ).
  • BVerwG, 05.06.1992 - 4 NB 21.92

    Bauplanungsrecht: Wirkungszeitpunkt der UVP-Richtlinie, Bildung

    Die für eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof vorausgesetzten Auslegungszweifel bestehen vorliegend aus den angeführten Gründen nicht (vgl. EuGHE 1982, 3415; BVerwG, Beschluß vom 22. Juli 1986 - BVerwG 3 B 104.85 - Buchholz 451.9 Art. 177 EWG-Vertrag Nr. 2; Urteil vom 15. April 1988 - BVerwG 7 C 117.86 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 77 = NJW 1988, 2195).
  • OLG Stuttgart, 10.08.2022 - 23 W 42/21

    Fehlende Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der

    Aber selbst wenn man annimmt, dass nach deutschem Zivilprozessrecht ein Einzelrichter verpflichtet ist, den Rechtsstreit der Kammer vorzulegen, wenn er ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union richten will (so möglicherweise obiter dictum BGH, Beschluss vom 31. März 2020 - XI ZR 198/19, juris, Rn. 15, zu einem Vorabentscheidungsersuchen des LG Ravensburg in anderem Zusammenhang als dem hiesigen; s.a. - aus einer Zeit mit faktisch weitaus weniger Vorabentscheidungsersuchen als heutzutage - BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 1990 - 2 BvL 12/88, juris, Rn. 145, zur Grundsätzlichkeit im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bei Rechtsfragen aus dem Gemeinschaftsrecht mit der Notwendigkeit einer Vorabentscheidung, mit Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 1986 - 3 B 104/85, juris), ist die gegenteilige Ansicht jedenfalls nicht objektiv willkürlich.
  • BVerwG, 15.05.1990 - 1 B 64.90

    Keine Divergenz bei Abweigung von der Rechtsprechung des EuGH - Verpflichtung zur

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß Rechtsmittel im Sinne des Art. 177 Abs. 3 EWG-Vertrag neben der Revision jedenfalls hinsichtlich revisiblen Rechts auch die Beschserde gegen die Nichtzulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 3 VwGO ist (Beschlüsse vom 20. März 1986 - BVerwG 3 B 3.86 - und vom 22. Juli 1986 - BVerwG 3 B 104.85 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 59 und 64).
  • BVerwG, 18.08.2009 - 8 B 60.09

    Gleichwertigkeit eines in Großbritannien erworbenen Abschlusses "Master of

    Infolgedessen ist das Berufungsgericht insoweit kein letztinstanzliches Gericht im Sinne von Art. 234 Abs. 3 EG-Vertrag, so dass es zur Einholung einer Vorabentscheidung nicht verpflichtet war (vgl. auch Beschluss vom 27. Januar 1986 BVerwG 3 B 104.85 juris).
  • BVerwG, 30.08.1995 - 4 B 185.95

    UVP-Richtlinie - Straßen - Umweltverträglichkeitsprüfung - Freistellung

    Die geltend gemachte Abweichung von den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 1990 - 2 BvL 12, 13/88, 2 BvR 1436/87 - (BVerfGE 82, 159 ) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juli 1986 - BVerwG 3 B 104.85 - (Buchholz 451.90 EG-Recht Nr. 64) liegt nicht vor.
  • BVerwG, 12.12.1996 - 3 B 31.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Revisionsgrund der

    Im übrigen sind Instanzgerichte an den Europäischen Gerichtshof nicht vorlagepflichtig, auch wenn sie die Revision nicht zulassen, weil ihre Entscheidungen mit der Nichtzulassungsbeschwerde erfolgreich angefochten werden können, wenn der Beschwerdeführer darlegt, daß in dem erstrebten Revisionsverfahren vom Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich gemäß Art. 177 Abs. 3 EWGV eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs einzuholen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Mai 1990 - BVerwG 1 B 64.90 - Buchholz 402.26 § 12 Nr. 7; vom 22. Oktober 1986 - BVerwG 3 B 43.86 - Buchholz 310 § 132 Nr. 243; vom 22. Juli 1986 - BVerwG 3 B 104.85 - Buchholz 451.90 Nr. 64; vom 20. März 1986 - BVerwG 3 B 3.86 - Buchholz 451.90 Nr. 59).
  • BFH, 03.02.1987 - VII B 129/86

    Keine Verpflichtung des Finanzgerichts zur Vorlage an den Europäischen

  • FG Hamburg, 21.09.1995 - IV 193/94

    Rechtmäßigeit der Rückforderung einer Ausfuhrerstattung; Verstoß gegen das

  • BFH, 09.01.1996 - VII B 169/95
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.1990 - 2 S 2046/87

    Ermächtigung der Gemeinde zur Erhebung von Fleischbeschaugebühren aufgrund einer

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